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Viele Unternehmen wissen gar nicht, dass sie längst von einer De-minimis-Beihilfe profitiert haben – oder dass laufende Anträge genau darunter fallen. Denn die De-minimis-Verordnung ist die Grundlage für zahlreiche beliebte Förderprogramme in Deutschland.

Mit der Reform zum 1. Januar 2024 (VO (EU) 2023/2831) wurde die De-minimis-Beihilfe finanziell gestärkt und transparenter gestaltet. Das Fördervolumen wurde von 200.000 € auf 300.000 € (bzw. 750.000 € bei DAWI) im Drei-Jahres-Zeitraum angehoben.

Doch welche Förderprogramme stützen sich überhaupt auf die De-minimis-Regelung? Wir geben einen Überblick.

1. BAFA-Förderung: Energieberatung & Unternehmensberatung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt mehrere Förderungen, die unter die De-minimis-Beihilfe fallen, darunter:

  • Energieberatung im Mittelstand
  • Förderung von Unternehmensberatung für KMU
  • Modul 1 der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW)

💡 Wichtig: Der Beihilfewert wird vom BAFA explizit als „De-minimis-Beihilfe“ angegeben. Unternehmen müssen bei Antragstellung ihre bisherigen Beihilfen offenlegen.

2. BALM-Förderung: Nachhaltige Nutzfahrzeuge & Infrastruktur
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) (ehemals BAG) bietet im Rahmen der „Richtlinie über die Förderung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ verschiedene Zuschüsse – viele davon als De-minimis-Beihilfe.

Beispiele:

  • Anschaffung klimafreundlicher Lkw
  • Ladeinfrastruktur im Logistikbereich
  • Tankinfrastruktur für alternative Kraftstoffe

Für viele Transportunternehmen ist die De-minimis-Obergrenze schnell erreicht – ein Fördermonitoring ist hier besonders wichtig.

3. BMWK-Programme: ZIM

ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand)
Seit dem 1. Januar 2025 werden ZIM-Durchführbarkeitsstudien als De-minimis-Beihilfe behandelt.
Dies gilt für die Vorbereitungsphase innovativer F&E-Projekte. Das reguläre ZIM-Hauptprojekt fällt weiterhin unter die AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung).

4. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Auch im Bereich Energieeffizienz und Sanierung greifen De-minimis-Regelungen – z. B. bei der BEG EM (Einzelmaßnahmen) für Nichtwohngebäude (z. B. Gewerbebetriebe).
Ein Teil der Förderung, insbesondere für Maßnahmen im Bestand, kann als De-minimis-Beihilfe gewährt werden – abhängig von Maßnahme und Förderkonstellation.

  • 5. Weitere Programme mit De-minimis-Bezug
    Förderprogramme der Länder (z. B. Digitalbonus Bayern, InnoStart Hessen, GRW-Investitionszuschüsse)
  • Arbeitsmarkt- und Weiterbildungsförderung durch Agenturen für Arbeit oder das BAMF
  • EU-Programme mit nationalem Kofinanzierungsanteil (z. B. ESF+)

💬 Fazit: Fördertöpfe kennen – und bewusst nutzen
Viele Unternehmen schöpfen ihr De-minimis-Budget unbewusst durch mehrere Programme gleichzeitig aus. Durch die Anhebung der Schwellenwerte bietet sich nun mehr Flexibilität, aber auch die Notwendigkeit zu klarer Planung und Dokumentation.

Ein professionelles Fördermittel-Monitoring wird spätestens ab 2026 unerlässlich, wenn alle Beihilfen in ein zentrales Register eingetragen werden müssen.

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  • Auswahl und Kombination passender Förderprogramme
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💡 Tipp: Prüfen Sie jährlich, welche De-minimis-Beihilfen Sie erhalten haben – und wie viel Spielraum noch bleibt.